Führerschein-Klasse DE

Was man alles mit der Klasse DE fahren darf

Kombinationen aus eine Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger über 750kg zulässiger Gesamtmasse

Alles über die Ausbildung

Die theoretische Mindestausbildung

Eine theoretische Ausbildung ist für die Klasse DE nicht vorgeschrieben.
Beim gemeinsamen Erwerb der Klasse D und DE oder der Klassen B,D und DE muss der Umfang der theoretischen Mindestausbildung der Ausbildung der Klasse D bzw. der Ausbildung eines gemeinsamen Erwerbs der Klassen B und D entsprechen.

Die praktische Mindestausbildung

Bei Erweiterung von D1 auf D1E:
4 Grundausbildung
3 Überlandfahrten
1 Autobahnfahrten
1 Nachtfahrten

Zum Praktischen Unterricht gehört auche eine Unterweisung am Ausbildungsfahrzeug in Erkennung und Behebung technischer Mängel.

Voraussetzungen zur Erteilung / Befristungen / Einschlüsse

Vorbesitz einer Fahrerlaubnis:
Klasse D erforderlich
Befristung der Fahrerlaubnis:
Befristung auf 5 Jahre
Einschluss der Klassen:
D1E, BE sowie C1E, sofern der Inhaber C1 besitzt.
Mindestalter:
21 Jahre
Wiederholungsuntersuchung
Nach jeweils 5 Jahren ärztliche Untersuchung sowie ein augenärztliches Zeugnis oder Gutachten.
Ab dem 50. Geburtstag sowie bei jeder folgenden Verlängerung wird wie bei der Ersterteilung verfahren.
Antragsunterlagen:
1 Lichtbild 35 x 45
1 Augenärztliches Zeugnis oder Gutachten (Kein Sehtest)
1 Ausbildungsnachweis in Erster Hilfe
1 Betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder Medizinisch-psychologisches Gutachten.
1 Verkehrspsychologisches Gutachten
1 Kopie vom Personalausweis