Führerschein-Klasse D1E

Was man alles mit der Klasse D1E fahren darf

Kombinationen aus eine Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger über 750kg zulässiger Gesamtmasse. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf 12.000kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht überschreiten.

Alles über die Ausbildung

Die theoretische Mindestausbildung

Eine theoretische Ausbildung ist für die Klasse D1E nicht vorgeschrieben.
Beim gemeinsamen Erwerb der Klasse D1 und D1E oder der Klassen B,D1 und D1E muss der Unfang der theoretischen Mindestausbildung der Ausbildung der Klasse D1 bzw. der Ausbildung eines gemeinsamen Erwerbs der Klassen B und D entsprechen.

Die praktische Mindestausbildung

Bei Erweiterung von D1 auf D1E:
4 Grundausbildung
3 Überlandfahrten
1 Autobahnfahrten
1 Nachtfahrten

Zum Praktischen Unterricht gehört auche eine Unterweisung am Ausbildungsfahrzeug in Erkennung und Behebung technischer Mängel.

Voraussetzungen zur Erteilung / Befristungen / Einschlüsse

Vorbesitz einer Fahrerlaubnis:
Klasse D1 erforderlich
Befristung der Fahrerlaubnis:
Befristung auf 5 Jahre
Einschluss der Klassen:
BE und C1E (sofern der Inhaber C1 besitzt)
Mindestalter:
21 Jahre
Wiederholungsuntersuchung
Nach jeweils 5 Jahren ärztliche Untersuchung sowie ein augenärztliches Zeugnis oder Gutachten.
Ab dem 50. Geburtstag sowie bei jeder folgenden Verlängerung wird wie bei der Ersterteilung verfahren.
Antragsunterlagen:
1 Lichtbild 35 x 45
1 Augenärztliches Zeugnis oder Gutachten (Kein Sehtest)
1 Ausbildungsnachweis in Erster Hilfe
1 Betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder Medizinisch-psychologisches Gutachten.
1 Verkehrspsychologisches Gutachten
1 Kopie vom Personalausweis