Führerschein-Klasse D

Was man alles mit der Klasse D fahren darf

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750kg).

Alles über die Ausbildung

Die theoretische Mindestausbildung

Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten

Bei Erweiterung:
Grundstoff: 6
Klassenspezifischer Stoff bei Vorbesitz der Klasse:
B: 18
C1: 12
D1: 8
C: 8
Beim gemeinsamen Erwerb von Klasse B und D:
Gundstoff: 6 / 12 (bei Ersterteilung)
für Klasse B: 2
für Klasse D: 18

Der theoretische Unterricht richtet sich nach dem Ausbildungsplan der Fahrschule und sollte zwei Doppelstunden täglich nicht überschreiten.

Die praktische Mindestausbildung

Bei Erweiterung und Vorbesitz Klasse C:

Fahrpraxis (innerhalb der letzten 5 Jahre): mehr als 2 Jahre
Grundausbildung: 7
Überland: 8
Autobahn: 4
Nachtfahrt: 3
Fahrpraxis (innerhalb der letzten 5 Jahre): bis 2 Jahre
Grundausbildung: 14
Überland: 16
Autobahn: 8
Nachtfahrt: 6

Bei Erweiterung und Vorbesitz Klasse B/C1:

Fahrpraxis (innerhalb der letzten 5 Jahre): mehr als 2 Jahre
Grundausbildung: 33
Überland: 12
Autobahn: 8
Nachtfahrt: 6
Fahrpraxis (innerhalb der letzten 5 Jahre): bis 2 Jahre
Grundausbildung: 45
Überland: 22
Autobahn: 14
Nachtfahrt: 8

Bei Erweiterung und Vorbesitz Klasse D1:

Fahrpraxis (innerhalb der letzten 5 Jahre): nicht relevant
Grundausbildung: 20
Überland: 5
Autobahn: 5
Nachtfahrt: 5

Zum Praktischen Unterricht gehört auche eine Unterweisung am Ausbildungsfahrzeug in Erkennung und Behebung technischer Mängel.

Voraussetzungen zur Erteilung / Befristungen / Einschlüsse

Vorbesitz einer Fahrerlaubnis:

Klasse B erforderlich
Befristung der Fahrerlaubnis:
Befristung auf 5 Jahre
Einschluss der Klassen:
D1
Mindestalter:
21 Jahre
Wiederholungsuntersuchung
Nach jeweils 5 Jahren ärztliche Untersuchung sowie ein augenärztliches Zeugnis oder Gutachten
Ab dem 50. Geburtstag sowie bei jeder folgenden Verlängerung wird wie bei der Ersterteilung verfahren.
Antragsunterlagen:
1 Lichtbild 35 x 45
1 Augenärztliches Zeugnis oder Gutachten (Kein Sehtest)
1 Ausbildungsnachweis in Erster Hilfe
1 Betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder Medizinisch-psychologisches Gutachten.
1 Verkehrspsychologisches Gutachten
1 Kopie vom Personalausweis