Führerschein-Klasse CE

Was man alles mit der Klasse CE fahren darf

Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge. Einsatz ihn der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7,5t zGM. einschließlich eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art.5)

Alles über die Ausbildung

Die theoretische Mindestausbildung

Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten.

Grundstoff:
6
Klassenspezifischer Stoff bei Vorbesitz der Klasse: C
4

Beim gemeinsamen Erwerb von Klasse C und CE:

Grundstoff:
6
Klassenspezifischer Stoff:
für Klasse C: 10
für Klasse CE: 4

Beim gemeinsamen Erwerb von Klasse B, C und CE:

Grundstoff:
6 / 12 (bei Ersterteilung)
für Klasse B:
2
für Klasse C:
10
für Klasse CE:
4

Der theoretische Unterricht richtet sich nach dem Ausbildungsplan der Fahrschule und sollte zwei Doppelstunden täglich nicht überschreiten.

Die praktische Mindestausbildung

Bei Erweiterung von Klasse C auf Klasse CE: Grundausbildung und

Bei Ersterteilung und Erweiterung:
5 Überlandfahrten
4 Autobahnfahrten
3 Nachtfahrten

Bei gemeinsamen Erwerb von Klasse C auf Klasse CE (gemeinsamer Ausbildungsgang):
Grundausbildung und

Bei Ersterteilung und Erweiterung:
Überlandfahrten: 3 – Solo; 5 – Zug
Autobahnfahrten 1 – Solo; 2 – Zug
Nachtfahrten 0 – Solo; 3 – Zug

Zum Praktischen Unterricht gehört auch eine Unterweisung am Ausbildungsfahrzeug in Erkennung und Behebung technischer Mängel.

Voraussetzungen zur Erteilung / Befristungen / Einschlüsse

Vorbesitz einer Fahrerlaubnis:
Klasse C erforderlich
Befristung der Fahrerlaubnis:
Befristung auf 5 Jahre
Einschluss der Klassen:
BE; C1E; T; D1E (falls D1 vorhanden ist) und DE (falls D vorhanden ist)
Mindestalter:
18 Jahre
Wiederholungsuntersuchung
Alle 5 Jahre
Antragsunterlagen:
1 Lichtbild 35 x 45
1 Augenärztliches Zeugnis oder Gutachten (Kein Sehtest)
1 Ausbildungsnachweis in Erster Hilfe
1 Bescheinigung über ärztliche Untersuchung (Arzt nach Wahl)
1 Kopie vom Personalausweis