Führerschein-Klasse C1

Was man alles mit der Klasse C1 fahren darf

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500kg aber nicht mehr als 7.500kg und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750kg).
Auch Kraftomnibusse im Innland ohne Fahrgäste bis 7.500kg zulässiger Gesamtmasse, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustandes des Fahrzeuges oder der Überführung an einen anderen Ort dienen.

Alles über die Ausbildung

Die theoretische Mindestausbildung

Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten

Bei Erweiterung:
Grundstoff: 6
Klassenspezifischer Stoff bei Vorbesitz der Klasse:
B: 6
D1: 2
D: 2

Beim gemeinsamen Erwerb von Klasse B und C1:

Grundstoff:
6 / 12 (bei Ersterteilung)
für Klasse B
2
für Klasse C
6

Der theoretische Unterricht richtet sich nach dem Ausbildungsplan der Fahrschule und sollte zwei Doppelstunden täglich nicht überschreiten.

Die praktische Mindestausbildung

Grundausbildung und

Bei Ersterteilung und Erweiterung:
3 Überlandfahrten
1 Autobahnfahrten
1 Nachtfahrten

Voraussetzungen zur Erteilung / Befristungen / Einschlüsse

Vorbesitz einer Fahrerlaubnis:
Klasse B erforderlich
Befristung der Fahrerlaubnis:
Befristung bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, danach für jeweils 5 Jahre
Einschluss der Klassen:
keine
Mindestalter:
18 Jahre
Antragsunterlagen:
1 Lichtbild 35 x 45
1 Augenärztliches Zeugnis oder Gutachten (Kein Sehtest)
1 Ausbildungsnachweis in Erster Hilfe
1 Bescheinigung über ärztliche Untersuchung (Arzt nach Wahl)
1 Kopie vom Personalausweis