Was man alles mit der Klasse C1 fahren darf
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500kg aber nicht mehr als 7.500kg und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750kg).
Auch Kraftomnibusse im Innland ohne Fahrgäste bis 7.500kg zulässiger Gesamtmasse, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustandes des Fahrzeuges oder der Überführung an einen anderen Ort dienen.
Alles über die Ausbildung
Die theoretische Mindestausbildung
Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten
- Bei Erweiterung:
- Grundstoff: 6
- Klassenspezifischer Stoff bei Vorbesitz der Klasse:
- B: 6
- D1: 2
- D: 2
Beim gemeinsamen Erwerb von Klasse B und C1:
- Grundstoff:
- 6 / 12 (bei Ersterteilung)
- für Klasse B
- 2
- für Klasse C
- 6
Der theoretische Unterricht richtet sich nach dem Ausbildungsplan der Fahrschule und sollte zwei Doppelstunden täglich nicht überschreiten.
Die praktische Mindestausbildung
Grundausbildung und
- Bei Ersterteilung und Erweiterung:
- 3 Überlandfahrten
- 1 Autobahnfahrten
- 1 Nachtfahrten
Voraussetzungen zur Erteilung / Befristungen / Einschlüsse