Was man alles mit der Klasse C fahren darf
- Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500kg aber nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
- Auch Kraftomnibusse im Innland ohne Fahrgäste, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustandes des Fahrzeuges oder der Überführung an einen anderen Ort dienen.
- Einsatz ihn der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7,5t zGM. einschließlich eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art.5)
Alles über die Ausbildung
Die theoretische Mindestausbildung
Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten
- Bei Erweiterung:
- Grundstoff: 6
- Klassenspezifischer Stoff bei Vorbesitz der Klasse:
- B: 10
- C1: 3
- D1: 4
- D: 2
Beim gemeinsamen Erwerb von Klasse B und C1:
- Grundstoff
- 6 / 12 (bei Ersterteilung)
- für Klasse B
- 2
- für Klasse C1
- 10
Der theoretische Unterricht richtet sich nach dem Ausbildungsplan der Fahrschule und sollte zwei Doppelstunden täglich nicht überschreiten.
Die praktische Mindestausbildung
Bei Erweiterung von Klasse B oder Klasse C1 auf Klasse C:
Grundausbildung und
- Bei Ersterteilung und Erweiterung:
- 3 Überlandfahrten
- 1 Autobahnfahrt
- 1 Nachtfahrt
Zum Praktischen Unterricht gehört auch eine Unterweisung am Ausbildungsfahrzeug in Erkennung und Behebung technischer Mängel.