Führerschein-Klasse C

Was man alles mit der Klasse C fahren darf

  • Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500kg aber nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
  • Auch Kraftomnibusse im Innland ohne Fahrgäste, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustandes des Fahrzeuges oder der Überführung an einen anderen Ort dienen.
  • Einsatz ihn der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7,5t zGM. einschließlich eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art.5)

Alles über die Ausbildung

Die theoretische Mindestausbildung

Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten

Bei Erweiterung:
Grundstoff: 6
Klassenspezifischer Stoff bei Vorbesitz der Klasse:
B: 10
C1: 3
D1: 4
D: 2

Beim gemeinsamen Erwerb von Klasse B und C1:

Grundstoff
6 / 12 (bei Ersterteilung)
für Klasse B
2
für Klasse C1
10

Der theoretische Unterricht richtet sich nach dem Ausbildungsplan der Fahrschule und sollte zwei Doppelstunden täglich nicht überschreiten.

Die praktische Mindestausbildung

Bei Erweiterung von Klasse B oder Klasse C1 auf Klasse C:
Grundausbildung und

Bei Ersterteilung und Erweiterung:
3 Überlandfahrten
1 Autobahnfahrt
1 Nachtfahrt

Zum Praktischen Unterricht gehört auch eine Unterweisung am Ausbildungsfahrzeug in Erkennung und Behebung technischer Mängel.

Voraussetzungen zur Erteilung / Befristungen / Einschlüsse

Vorbesitz einer Fahrerlaubnis:
Klasse B erforderlich
Befristung der Fahrerlaubnis:
Befristung auf 5 Jahre
Einschluss der Klassen:
C1
Mindestalter:
18 Jahre
Wiederholungsuntersuchung
Alle 5 Jahre
Antragsunterlagen:
1 Lichtbild 35 x 45
1 Augenärztliches Zeugnis oder Gutachten (Kein Sehtest)
1 Ausbildungsnachweis in Erster Hilfe
1 Bescheinigung über ärztliche Untersuchung (Arzt nach Wahl)
1 Kopie vom Personalausweis